Bildungskarenz
Unser Komplett-Kurs erfüllt die Voraussetzungen für eine Weiterbildung im Rahmen der Bildungskarenz. Für das AMS bekommen Sie von uns…
- die für das Ansuchen notwendige Kurs- bzw. Lehrgangs-Bestätigung über einen wöchentlichen Lernaufwand von 20 Stunden, inklusive den geforderten 25% seminaristische Online-Anteil.
- die Kurserfolgsbescheinigungen, die Sie während der Bildungskarenz in regelmäßigen Abständen in Ihrem E-AMS Account hochladen müssen.
- ein Abschlusszertifikat nach erfolgreicher Beendigung des Kurses.
Sonderfall: Bildungs- und Elternkarenz verbinden
Ihr Fahrplan zur Bildungskarenz-Anmeldung
Der Weg zur Bildungskarenz wirkt auf dem ersten Blick kompliziert. Lassen Sie sich nicht entmutigen, die Antragstellung lässt sich auf ein paar Schritte runterbrechen:
Schritt 1: Formular “Bildungskarenz-Vereinbarung”
Ihr erster Schritt führt Sie zu Ihrem Arbeitgeber. Ihm entstehen keinerlei Kosten, er muss Sie lediglich für den Zeitraum der Bildungskarenz freistellen. Das Formular finden Sie auf der Homepage des AMS unter dem Punkt „Wie beantragen Sie Weiterbildungsgeld?“.
Schritt 2: E-AMS Konto
Halten Sie das vom Arbeitgeber unterschriebene Formular in Händen, können Sie den Rest ganz einfach online erledigen. Richten Sie sich dazu ein E-AMS Konto ein. Haben Sie bereits ein Finanzonline Konto geht das schnell und problemlos. Ansonsten kann es ein paar Tage dauern, bis Sie die Zugangsdaten haben. Das E-AMS Konto können Sie sich im Vorfeld einrichten, abschicken können Sie den Antrag jedoch erst drei bis vier Wochen vor Antritt der Bildungskarenz.
Schritt 3: Kurs- bzw. Lehrgangsbestätigung
Die Bestätigung über einen wöchentlichen Lernaufwand von 20 Stunden bekommen Sie von uns – wenn Sie möchten auch gerne vor Ihrer offiziellen Kursanmeldung. Setzen Sie sich dazu mit uns in Verbindung, wir brauchen Namen, Anschrift, Geburtsdatum sowie Beginn- und Endtag der Karenz.
Schritt 4: Nachweis über Ihre Idenität
Nun müssen Sie nur noch Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass einscannen und bei der Antragstellung neben der Bildungskarenz-Vereinbarung und unserer Kursbestätigung hochladen. Geschafft!